Wahlärzte sind ein wichtiges Standbein in der medizinischen Versorgung. Da sie nicht an die Vorgaben der Österreichischen Gesundheitskasse gebunden sind, können sie ihren Patienten und Patientinnen einige nicht unwesentliche Annehmlichkeiten und Vorteile bieten.
Im Alltag ist es nicht immer leicht, sich Zeit für die wirklich wichtigen Dinge, wie beispielsweise die Gesundheit, zu nehmen. Wahlärzte machen es möglich, trotz Alltagsstress und Zeitnot, auf die körperliche Gesundheit zu achten und diese aufrechtzuerhalten. Während Kassenärzte an die Vorgaben der Kassen gebunden sind, können Wahlärzte über Standort, Honorar und Angebot selbst entscheiden.
Der entscheidende Vorteil einer Wahlärztin
Eure Wahlärztin nimmt sich Zeit für Dich und Dein Kind.
Kassenärzte sind aufgrund der Pauschalabgeltung gezwungen, so viel Patienten wie möglich zu behandeln, damit ihre Ordination lukrativ oder zumindest kostendeckend betrieben werden kann. Daher können sie sich nicht immer genügend Zeit für ihre Patienten nehmen. Anders ist dies bei Eurer Wahlärztin.
Wahlmediziner haben keinen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse und können selbst entscheiden, wie viele Patienten sie behandeln. Sie legen ihr Honorar selbst fest und können sich für Euch so viel Zeit nehmen, wie es braucht, um Euch ganzheitlich zu behandeln. Unklarheiten und Fragen können in ausführlichen Gesprächen geklärt werden – selbst aufwendigere Behandlungen und eine umfassende Beratung können ohne Zeitdruck stattfinden.
Besucht ihr eine Wahlärztin, so kommen euch weitere Vorteile entgegen:
- Ansprechende, entspannte, persönliche Atmosphäre
- Vertrauensvoller Kontakt zwischen Patienten und Ärztin
- Minimale Wartezeiten
- Professionelle Untersuchung durch die Fachärztin
- Niedrige Patientenanzahl
Wer übernimmt die Kosten für eine Wahlärztin?
Die Kosten für eine Wahlärztin übernimmt die Familie selbst. Es kann jedoch ein Teil davon von den Kassen zurückgefordert werden.
Die Wahlärztin stellt eine Honorarnote, die von Euch am Ende der Behandlung bezahlt wird. Diese Honorarnote könnt ihr bei Eurer Kasse einreichen und erhaltet 80% des Pauschalbetrages für
Kassenärzte refundiert (falls die Leistung von der jeweiligen Kasse angeboten wird).
Bei sofortiger Bezahlung in der Praxis reicht die Wahlärztin die Rechnung direkt und unkompliziert bei der Krankenkassa für euch ein.
Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertragsvereinbarung den Restbetrag.