Wahlärztin

Eine Wahlärztin für Kinder- und Jugendheilkunde ist eine freiberuflich tätige Ärztin ohne Verträge mit Krankenkassen. Ihr erhaltet eine Honorarnote und bezahlt direkt im Anschluss nach jeder Ordination mit der Bankomatkarte.

Die bezahlte Honorarnote wird von Euch bei Eurer Krankenkasse zur Erstattung eingereicht.
Ihr habt dafür 42 Monate Zeit und bekommt bis zu 80 % des Kassentarifes, den Eure Krankenkasse einem Vertragsarzt bezahlen würde, zurück.

Habt ihr eine private Zusatzversicherung, übernimmt diese in den meisten Fällen den Differenzbetrag.

 

Warum zur Wahlärztin?

Erfahrt mehr über die vielen Vorteile die ich Euch als Ihr Wahlärztin gegenüber einer Kassenordination bieten kann.